Zu Therapiebeginn brauchen Sie eine (fach)ärztliche Verordnung. Nach der ersten Therapieeinheit müssen Sie für die Verordnung eine chefärztliche Bewilligung einholen (damit bestätigt die Krankenkasse den Zuschuss für die Therapie). Die Höhe des Zuschusses ist je nach Krankenkasse unterschiedlich und kann bei Ihrer Kasse erfragt werden. Für die Einreichung bei der Krankenkasse benötigen Sie die Honorarnote und den bewilligten Verordnungsschein.
 
Tarife:
 
45 Minuten: € 84.-
60 Minuten: € 112.-
90 Minuten: € 168.-
 
Ich bin Wahllogopädin entsprechend dem Wahlarztsystem. Die Kosten für die Therapie sind direkt an mich zu entrichten.
 
Absagemodalitäten:
 
Wenn Sie eine Therapieeinheit nicht einhalten können, bitte ich um eine rechtzeitige Absage. Bei kurzfristigen Absagen (unter 24 Stunden) oder unentschuldigtem Fernbleiben, wird ein Ausfallshonorar in der Höhe der Therapiekosten verrechnet. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall keinen Kostenersatz. Bitte achten Sie darauf, immer pünktlich zur Therapie zu kommen, da versäumte Zeit nicht nachgeholt werden kann.
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